Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Waldhotel Raitelberg GmbH
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von
Hotelzimmern, Seminar- und Banketträumen sowie für alle Leistungen und
Lieferungen des Hotels, die damit in Verbindung stehen. Eine Unter- oder
Untervermietung der im Vertrag genannten Räumlichkeiten und
Hotelzimmer bedarf der Zustimmung des Hotel. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung,
außer es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Waldhotel
Raitelberg GmbH wird im Weiteren als Hotel bezeichnet, der
Vertragspartner als Gast.
2. Optionsdatum
Die Optionsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, außer es ist im Vertrag
etwas anderes vereinbart. Das vereinbarte Optionsdatum ist für das Hotel
und den Gast bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf
der Frist die optionierten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume; ohne
Rücksprache mit dem Gast; anderweitig zu vermieten.
3. Deposit
Das Hotel ist jederzeit berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.
4. An- und Abreise
Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Räumlichkeiten und bestimmter Hotelzimmer. Die Zimmer
stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 10.00 Uhr zu räumen.
5. Weckaufträge, Post- und Warensendungen
Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt,
Schadensersatzansprüche des Gastes sind jedoch ausgeschlossen. Mit
größter Sorgfalt werden ebenfalls die für den Gast bestimmten Post- und
Warensendungen behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, die
Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben, die Nachsendung
erfolgt zu Lasten des Gastes. Eine Haftung für deren Verlust, Verzögerung
oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
6. Transport
In bestimmten Fällen übernimmt das Hotel zum Selbstkostenpreis den
Transport des Gastes oder seines Gepäckes. Die Haftung für Personenund
Sachschäden ist in diesen Fällen auf die gesetzliche Kfz- Versicherung
beschränkt.
7. Rücktritt
7.1. Rücktritt des Gastes
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist das Hotel verpflichtet alles daran zu
setzen, eine Weitervermietung möglich zu machen. Das Hotel ist berechtigt
die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung
nicht mehr möglich ist.
Findet der Rücktritt des Gastes mehr als 6 Woche vor dem
Veranstaltungstermin statt, ist das Hotel berechtigt 40% der vereinbarten
Pauschale in Rechnung zu stellen. Bei einem späteren Rücktritt, bis 4
Wochen vor Veranstaltungstermin behält sich das Hotel vor 50% der
vereinbarten Pauschalen in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Stornierung
um weniger als 4 Wochen vor Beginn des Veranstaltungstermins erhöht
sich dies auf 60 % der vereinbarten Pauschalen. Falls sich zwischen dem
Stornierungstag und dem Anreisetag weniger als 8 Werktage befinden so
ist das Hotel berechtigt die vollen Kosten zu berechnen.
Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens
vorbehalten.
Ferner ist das Hotel berechtigt bei 20% der Tagungspauschale als
Getränkeumsatzes zu berechnen.
7.2 Rücktritt des Hotels
Wird die verlangte Vorauszahlung auch nach einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt
berechtigt.
Des Weiteren ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem grund
vom Vertrag zurückzutreten, z.B.:
– höhere Gewalt oder andere Umstände, die die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen
– der Gast die Veranstaltung unter irreführenden oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, wie dem Zweck, gebucht hat
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit stören kann
Das Hotel setzt den Gast unverzüglich über den Gebrauch seines
Rücktrittsrechts in Kenntnis.
Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen das
Hotel, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.
8. Bereitstellung von techn. Anschlüssen und Einrichtungen
Treten Störungen oder Defekte an den vom Hotel bereitgestellten techn.
oder sonstigen Einrichtungen auf, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe
bzw. für Ersatz sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Rechnung
kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.
Beschafft das Hotel auf Weisung des Gastes techn. oder sonstige
Gegenstände von Dritten, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf
Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der
Einrichtungen und deren ordnungsgemäße Rückgabe.
Die Verwendung von eigenen techn. oder sonstigen Anlagen bedarf der
Zustimmung des Hotels. Werden durch diese Geräte Störungen oder
Schäden verursacht, gehen diese zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel
diese nicht zu vertreten hat. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt
Kosten pauschal in Rechnung zu stellen.
9. Haftung, Verlust oder Beschädigung
Das Hotel haftet grundsätzlich nur für Leistungsmängel.
Bei Verlust, Untergang oder Beschädigung von eingebrachten und
mitgeführten Sachen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter,
seine Gäste oder sonstige Personen aus seinem Bereich verursacht
werden.
10. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen einer außerordentlichen Genehmigung.
In diesen Fällen haftet das Hotel keinesfalls dafür, falls eine Erkrankung
oder Infektion bei der Gesellschaft auftaucht.
Das Hotel berechtigt in diesen Fällen Korkgeld, Gedeckgeld o.ä. in
Rechnung zu stellen.
11. Hotelparkplatz und Hotelzufahrt
Auf dem Hotelparkplatz und der Hotelzufahrt gelten die Regeln des Stvo.
Das Hotel haftet nur durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung.
Bei Beschädigung oder Entwendung eines Fahrzeuges kann man das
Hotel hierfür nicht in Haftung zu nehmen.
Auch ist das Hotel nicht haftbar bei einem Schaden oder Folgeschaden auf
Eis, Schnee oder Unebenheiten.
12. Preise und Preisänderungen
Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche MwSt.
ein, es sei denn sie wird gesondert ausgewiesen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und
Veranstaltungstermin vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein
berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich festgelegten Preis
angemessen erhöhen.
Wird die gesetzliche MwSt. erhöht, geht diese Erhöhung zu Lasten des
Gastes.
13. Zahlungsbedingungen
Die Hotelrechnungen sind, ohne Abzug, direkt bei der Abreise zu bezahlen.
Veranstaltungsrechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug zu begleichen.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich zu
vereinbaren. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Gerichtsstand Heilbronn.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Waldhotel Raitelberg GmbH,
Sitz : 71543 Wüstenrot, Schönblickstraße 39
Geschäftsführer: Hartmut Trefz HRB 105145 Amtsgericht Stuttgart